Bald bist auch Du kriminell
Am 22. April 2009 soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zu Sperrungen zwingen soll. Teil davon ist die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten, die Protokolle werden dem Bundeskriminalamt zugänglich gemacht. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert ist eindeutig: “Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft” Weichert weiter: “Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde.” Einer der wenigen Datenschutzbeauftragten, der weiß wovon er redet und der den Mut aufbringt, die Wahrheit auch zu sagen.
Aber es scheint niemanden zu interessieren. Die Internet-Sperren sind geplant und sie werden durchgesetzt. Auf Biegen und Brechen. Und im Wissen, dass diese Sperren nutzlos sind. Das Kabinet gibt schliesslich unumwunden zu, dass “die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg”. Und schon vor der gesetzlichen Regulierung werden immer weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingebracht.
Diese Gesetzesänderungen werden mit Übertreibungen, falsch interpretierten Statistiken und unbewiesenen Behauptungen begründet. Gleichzeitig wird jeder, der sich gegen diese Maßnahmen stellt, der Förderung der Kinderpornografie bezichtigt. Da sich der Widerstand gegen diese Internet-Sperren hauptsächlich im Internet formiert sendet eine Hausdurchsuchung beim Wikileaks.de-Betreiber das gleiche Signal in die Internetgemeinde, wie die Hausdurchsuchung bei Zumwinkel an die Steuerhinterzieher: „Du könntest der Nächste sein!”