Muss das BKA zum Jagen getragen werden?
Nachdem CareChild und AK-Zensur gezeigt haben, wie schnell und einfach Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abgeschaltet werden können, müsste im BKA doch nur ein einziger Mitarbeiter abgestellt werden um Mails an die entsprechenden Provider zu schreiben. Das kann doch nicht zu viel verlangt sein. Aber anscheinend kommt das BKA seinem Auftrag nicht nach. Da fragt man sich doch warum das so ist. Sollen KiPo-Seiten so lange im Netz abrufbar sein, bis das Gesetz zur Internet-Zensur in Kraft getreten ist? Dieser Gedankengang ist ja nicht so abwegig. Wenn das BKA jetzt plötzlich einen Riesenerfolg mit der massenhaften Löschung von KiPo-Seiten vermelden könnte, wäre das ja ein Schlag ins Gesicht für die Zensur-Befürworter. Andererseits wäre es aber auch ein Eingeständnis eigener Unfähigkeit oder Unwilligkeit zur Strafverfolgung. Am Ende könnte sogar die Frage stehen, ob das Zensurgesetzt - mangels zu zensiernder Seiten - überhaupt noch notwendig ist. All das darf anscheinend nicht sein und so bleibt das so genannte “Milliardengeschäft” jetzt voerest unter dem Schutz der Zensur-Befürworter unangetastet.
Ich wäre gerne bereit zu helfen, das BKA zum Jagen zu tragen. Bloss, wie stellt man das an?