Nachdem CareChild und AK-Zensur gezeigt haben, wie schnell und einfach Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abgeschaltet werden können, müsste im BKA doch nur ein einziger Mitarbeiter abgestellt werden um Mails an die entsprechenden Provider zu schreiben. Das kann doch nicht zu viel verlangt sein. Aber anscheinend kommt das BKA seinem Auftrag nicht nach. Da fragt man sich doch warum das so ist. Sollen KiPo-Seiten so lange im Netz abrufbar sein, bis das Gesetz zur Internet-Zensur in Kraft getreten ist? Dieser Gedankengang ist ja nicht so abwegig. Wenn das BKA jetzt plötzlich einen Riesenerfolg mit der massenhaften Löschung von KiPo-Seiten vermelden könnte, wäre das ja ein Schlag ins Gesicht für die Zensur-Befürworter. Andererseits wäre es aber auch ein Eingeständnis eigener Unfähigkeit oder Unwilligkeit zur Strafverfolgung. Am Ende könnte sogar die Frage stehen, ob das Zensurgesetzt - mangels zu zensiernder Seiten - überhaupt noch notwendig ist. All das darf anscheinend nicht sein und so bleibt das so genannte “Milliardengeschäft” jetzt voerest unter dem Schutz der Zensur-Befürworter unangetastet.
Ich wäre gerne bereit zu helfen, das BKA zum Jagen zu tragen. Bloss, wie stellt man das an?
Tags: BKA, Internet-Sperre, KiPo, Zensur
Satire ist eine schwierige Kunstform. Der Künstler läuft immer Gefahr, dass seine Kunst nicht als Satire erkannt wird. Es kann aber auch sein, dass die Satire so punktgenau ins Schwarze trifft, dass der Betroffene und durch die Satire karikierte sich dagegen zur Wehr setzt. Manchmal genügt schon die Verwendung eines amtlichen Logos, zum Beispiel eines Logos des Bundesinnenministeriums, um dem Karikierten eine Angriffsfläche zur Gegenwehr zu bieten. So hat sich das Innenministerium erfolgreich gegen eine Internetseite gewehrt, die die Website des Ministeriums satirisch nachgeahmt hatte. Dabei hat sich das Innenministerium aber nicht den Expertenrat aus dem Familienministerium geholt. Es hat sich einfach an den Provider gewendet und ihn (mehr oder weniger) freundlich gebeten, die Seite aus dem Netz zu nehmen. Dieser Bitte ist der Provider dann auch schnell nachgekommen.
Mit diesem Vorgehen hat das Innenministerium zwei Dinge gezeigt: erstens dass es keinen Spaß versteht und zweitens, dass es eine wirksame und schnelle Methode gibt, Seiten mit Inhalten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, aus dem Netz zu entfernen. Diese Methode hat sogar noch den Vorteil, dass sie rechtsstaatlich sauber ist und überprüfbaren Regeln folgt.
Das Innenministerium hat Ursula von der Leyen somit einen echten Bärendienst erwiesen. Zeigt es doch, dass die Pläne für die Stoppseite vollkommen überzogen und unnötig sind. Hierdurch wird auch offensichtlich, dass es von der Leyen und zu Guttenberg gar nicht um den Schutz der Kinder geht - den könnten sie effektiver durch Ausschöpfung der geltenden Regeln erreichen - sondern tatsächlich und ausschließlich um die Errichtung einer Zensur-Infrastruktur.
Gerade die Familienministerin, die sich um wirklichen Schutz der Kinder bemühen soll, nutzt die schlimme Lage missbrauchter Kinder aus, um damit Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wie verkommen muss man sein, sich als Kinderschützer darzustellen und das Schicksal der unschuldigen Opfer für politisch fragwürdige Ziele zu missbrauchen? Eine solch perfide Methode müsste eigentlich Anlass genug sein, diese unsägliche Frau sofort aus dem Ministeramt zu jagen. Und mit ihr gleich auch den Freiherrn zu Guttenberg, der sich in schamloser Weise an von der Leyens Vorhaben angehängt hat.
siehe hier, hier und hier
Tags: Guttenberg, Internet-Sperre, von der Leyen, Zensur
Am 22. April 2009 soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zu Sperrungen zwingen soll. Teil davon ist die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten, die Protokolle werden dem Bundeskriminalamt zugänglich gemacht. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert ist eindeutig: “Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft” Weichert weiter: “Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde.” Einer der wenigen Datenschutzbeauftragten, der weiß wovon er redet und der den Mut aufbringt, die Wahrheit auch zu sagen.
Aber es scheint niemanden zu interessieren. Die Internet-Sperren sind geplant und sie werden durchgesetzt. Auf Biegen und Brechen. Und im Wissen, dass diese Sperren nutzlos sind. Das Kabinet gibt schliesslich unumwunden zu, dass “die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg”. Und schon vor der gesetzlichen Regulierung werden immer weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingebracht.
Diese Gesetzesänderungen werden mit Übertreibungen, falsch interpretierten Statistiken und unbewiesenen Behauptungen begründet. Gleichzeitig wird jeder, der sich gegen diese Maßnahmen stellt, der Förderung der Kinderpornografie bezichtigt. Da sich der Widerstand gegen diese Internet-Sperren hauptsächlich im Internet formiert sendet eine Hausdurchsuchung beim Wikileaks.de-Betreiber das gleiche Signal in die Internetgemeinde, wie die Hausdurchsuchung bei Zumwinkel an die Steuerhinterzieher: „Du könntest der Nächste sein!”
Quelle 1
Quelle 2
Quelle 3
Quelle 4
Tags: Datenschutz, Internet-Sperre, Zensur